Jeder Verarbeitungszweck wird in zwei bis drei Sätzen erklärt: was passiert, warum es passiert, wer es sieht und wie lange es gespeichert bleibt. Auf Wunsch in Großschrift, in leichter Sprache oder in Türkisch, Polnisch, Russisch und Arabisch — die Sprachen, die in der Pflege am Niederrhein tatsächlich gebraucht werden.
Datenschutz-Lotse — Aufklärung, die auch verstanden wird
Eine Datenschutzerklärung wird bei der Aufnahme unterschrieben, gemeinsam mit acht anderen Blättern, oft von jemandem, der gerade einen Krankenhausaufenthalt hinter sich hat. Verstanden hat sie in diesem Moment fast niemand. Der Datenschutz-Lotse ändert das — und macht die Zustimmung damit erst wirklich gültig.
Eine Unterschrift ohne Verständnis ist keine Einwilligung.
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass Menschen in klarer und einfacher Sprache erfahren, was mit ihren Daten geschieht — und dass eine Einwilligung freiwillig, informiert und für jeden Zweck einzeln erteilt wird. Die Wirklichkeit sieht anders aus: ein Stapel Formulare bei der Aufnahme, ein Kreuz an der markierten Stelle, fertig.
Das ist nicht nur rechtlich wackelig. Es ist auch menschlich unbefriedigend. Angehörige fragen später zu Recht, warum Fotos gemacht wurden oder wieso ein Dienstleister die Dokumentation sieht. Wer diese Fragen vorher beantwortet, muss sich hinterher nicht rechtfertigen.
Und es wird wichtiger: Sobald künstliche Intelligenz in der Pflegedokumentation mitarbeitet, entsteht ein neuer Erklärungsbedarf, den bisher kein Formular abdeckt.
So erklärt der Lotse den Sprachassistenten — ohne ein einziges Fachwort.
Was der Lotse leistet
Pflichtdokumentation, Fotos, Wochenbericht an Angehörige, KI-gestützte Auswertung — für jeden Zweck eine eigene Entscheidung. Wer den Angehörigenbericht möchte, aber keine Fotos, kann genau das sagen.
Jede Zustimmung lässt sich jederzeit zurücknehmen, ohne Begründung und ohne dass die Pflege darunter leidet. Der Widerruf wird mit Datum dokumentiert und wirkt sofort in allen angeschlossenen Werkzeugen.
Wer wann worüber informiert wurde und wozu er zugestimmt hat, steht revisionssicher fest — inklusive der Fassung des Aufklärungstextes, die damals galt. Bei einer Prüfung oder Beschwerde ist genau das die entscheidende Frage.
Ist der Klient nicht einwilligungsfähig, führt der Lotse die rechtliche Betreuung oder die bevollmächtigte Person durch dieselben Fragen — und hält fest, auf welcher Grundlage sie entschieden hat.
So läuft es im Alltag.
Einmalig wird festgelegt, welche Datenverarbeitungen es im Haus überhaupt gibt. Die Erklärtexte liefern wir vorformuliert mit.
Am Tablet oder ausgedruckt, gemeinsam durchgegangen oder in Ruhe allein gelesen. Verständnisfragen sind eingebaut, damit nicht nur durchgeklickt wird.
Zustimmen, ablehnen, später entscheiden. Auch „später" ist eine gültige Antwort und wird so festgehalten.
Klient und Angehörige bekommen eine verständliche Übersicht auf einer Seite: Das haben Sie erlaubt, das nicht, und so nehmen Sie es zurück.
Fehlt eine Einwilligung, wird die entsprechende Funktion für diesen Klienten gar nicht erst ausgeführt. Der Angehörigen-Report verschickt dann nichts — technisch, nicht nur laut Anweisung.
Gesundheitsdaten sind die schützenswerteste Kategorie, die es gibt.
Was wir zusagen: Verarbeitung auf Servern in Deutschland. Personenbezogene Angaben werden vor jeder KI-Verarbeitung durch Platzhalter ersetzt. Löschung spätestens nach 24 Stunden. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO bekommst du vor dem ersten Upload, nicht danach.
Was wir nicht behaupten: Kein Werkzeug nimmt dir die Verantwortung als verantwortliche Stelle ab. Vor dem Einsatz gehört eine datenschutzrechtliche Prüfung in deinem Haus dazu — dabei helfen wir, entscheiden musst du.
Was es kosten soll
Geplante Preise, noch nicht endgültig. Wer in der Erprobungsphase einsteigt, nutzt das Werkzeug kostenlos und behält später einen dauerhaften Vorzugspreis.
pro Monat und Einrichtung
Unabhängig von der Zahl der Klienten.
zusammen mit einem anderen Werkzeug
Wer Angehörigen-Report oder Pflegebericht-Generator nutzt, bekommt den Lotsen dazu.
für die ersten Pilotbetriebe
Gemeinsam mit einer Fachanwältin für Medizinrecht geprüft.
Was Pflegedienste als Erstes fragen.
Ersetzt das unsere Datenschutzerklärung?
Nein. Die rechtlich verbindlichen Texte bleiben bestehen — der Lotse stellt sicher, dass sie auch verstanden werden, und dokumentiert die Einwilligungen. Beides zusammen ergibt eine belastbare Grundlage.
Ist das nicht ein zusätzlicher Aufwand beim Aufnahmegespräch?
Beim ersten Mal ja, etwa zehn bis fünfzehn Minuten. Dafür entfallen die Rückfragen später und die Suche nach dem Formular, wenn jemand wissen will, was vor zwei Jahren unterschrieben wurde.
Was ist, wenn jemand eine Einwilligung verweigert?
Dann wird die betreffende Funktion für diese Person nicht genutzt — die Pflege selbst ist davon nicht betroffen. Eine Einwilligung, die man nicht ablehnen kann, wäre keine.
Wer haftet, wenn trotzdem etwas schiefgeht?
Die Verantwortung für die Datenverarbeitung bleibt bei der Einrichtung, daran ändert kein Werkzeug etwas. Der Lotse verbessert die Nachweislage erheblich — mehr verspricht er nicht.
Gilt das nur für Pflege?
Entstanden ist die Idee dort, weil der Bedarf am größten ist. Dasselbe Problem haben Arztpraxen, Beratungsstellen und rechtliche Betreuer. Das Werkzeug ist so gebaut, dass es sich übertragen lässt.
Wir suchen Pflegedienste, die mit uns testen.
Kein Vertrag, keine Kosten, keine Verpflichtung. Du bekommst das Werkzeug als Erster und bestimmst mit, was zuerst gebaut wird. Wir bekommen ehrliches Feedback aus der Praxis — das ist mehr wert als jede Marktforschung.
Ein Telefonat, in dem du erzählst, wo es bei euch wirklich klemmt.
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