BFSG 2025: Was Gastronomen jetzt wissen müssen

Ab 2025 gilt das BFSG: Digitale Speisekarten & Websites in der Gastronomie müssen barrierefrei sein.

Michael Hanßen

9/16/20252 min read

BFSG 2025: Was zum Beispiel auf gastronomische Betriebe zukommt

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland verbindlich in Kraft. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Auch Gastronomiebetriebe müssen sich auf neue Anforderungen einstellen, vor allem im Bereich ihrer digitalen Angebote.

Warum Gastronomie betroffen ist

Das BFSG betrifft nicht nur Banken, Online-Shops oder Telekommunikationsanbieter. Auch Restaurants und Cafés nutzen digitale Systeme, die künftig barrierefrei gestaltet sein müssen:

  • Websites & Online-Reservierungen

  • Digitale Bestell- und Bezahlsysteme

  • Apps und Lieferservices

  • Digitale Speisekarten

Gerade bei Speisekarten ist der Handlungsbedarf groß.

Speisekarten – so müssen sie künftig bereitgestellt werden

Traditionelle PDF-Downloads oder eingescanntes Bildmaterial reichen künftig nicht mehr aus. Speisekarten müssen so aufbereitet sein, dass sie von allen Gästen genutzt werden können. Das bedeutet konkret:

  • Text statt Bilddatei: Inhalte müssen maschinenlesbar sein, damit Screenreader sie erfassen können.

  • Kontraste und Schriftgröße: Die Darstellung sollte klare Kontraste haben und sich an die Zoom-Funktion oder individuelle Einstellungen anpassen lassen.

  • Einfache Navigation: Gäste müssen schnell zu Gerichten und Kategorien springen können, ohne sich durch lange, unstrukturierte Texte zu scrollen.

  • Alternative Darstellungsformen: Neben der klassischen Karte auf Papier sollten digitale Varianten über Website, App oder QR-Code barrierefrei verfügbar sein.

  • Einfache Sprache: Zusätzliche Erklärungen in leicht verständlicher Form erleichtern den Zugang für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Senioren.

  • Mehrsprachigkeit: Auch Übersetzungen in einfache Fremdsprachen können Barrieren abbauen.

Kurz gesagt: Die digitale Speisekarte der Zukunft ist klar strukturiert, lesefreundlich und maschinenlesbar.

Chancen statt nur Pflichten

Barrierefreiheit ist für Gastronomen nicht nur ein gesetzlicher Zwang, sondern bringt auch Vorteile:

  • Neue Gästegruppen: Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen können leichter bestellen.

  • Seniorenfreundlichkeit: Eine klare, kontrastreiche Gestaltung spricht auch ältere Gäste an.

  • Imagegewinn: Ein Restaurant mit barrierefreier Speisekarte zeigt Kundennähe, Servicequalität und Modernität.

Welche Strafen drohen bei Nichtumsetzung?

Wer ab 2025 die Anforderungen ignoriert, riskiert:

  • Bußgelder bis zu 100.000 €

  • Verkaufs- oder Nutzungsverbote für digitale Systeme

  • Abmahnungen durch Verbände

Was Gastronomen jetzt tun sollten

  1. Speisekarten prüfen – sind sie maschinenlesbar, kontrastreich und übersichtlich?

  2. Website anpassen – nicht nur Speisekarten, sondern auch Reservierungsformulare barrierefrei gestalten.

  3. Bestellsysteme checken – funktionieren QR-Code-Bestellungen auch mit Screenreadern?

  4. Beratung nutzen – Experten für BFSG & Gastronomie helfen bei der rechtssicheren Umsetzung.

Fazit

Mit dem BFSG 2025 rücken digitale Angebote in der Gastronomie in den Fokus. Besonders digitale Speisekarten müssen künftig barrierefrei sein. Wer frühzeitig handelt, vermeidet nicht nur Strafen, sondern gewinnt auch neue Gästegruppen, stärkt sein Image und zeigt, dass er Gastronomie im Jahr 2025 verstanden hat.