BFSG 2025: Barrierefreiheit für Arztpraxen wird Pflicht

Ab Juni 2025 gilt das BFSG: Arztpraxen müssen Websites, Terminbuchungen & Formulare barrierefrei gestalten – sonst drohen Bußgelder.

Michael Hanßen

9/16/20252 min read

BFSG 2025: Was Ärzte jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland verbindlich. Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Für Arztpraxen und medizinische Einrichtungen bedeutet das: Digitale Angebote müssen künftig barrierefrei nutzbar sein.

Warum Arztpraxen betroffen sind

Viele Patientenkontakte beginnen heute online. Das BFSG verpflichtet Ärzte, sicherzustellen, dass ihre digitalen Services zugänglich sind. Betroffen sind insbesondere:

  • Praxis-Webseiten: Informationen zur Praxis, Öffnungszeiten, Teamvorstellungen und Kontaktmöglichkeiten müssen barrierefrei sein.

  • Online-Terminbuchung: Patienten müssen Termine auch mit Screenreader oder vergrößerter Darstellung problemlos vereinbaren können.

  • Digitale Formulare: Anamnesebögen, Aufklärungen oder Rezeptbestellungen dürfen nicht nur als nicht-lesbare PDF vorliegen, sondern müssen maschinenlesbar sein.

  • Patienten-Apps & Portale: Wer ein digitales Patientenportal anbietet, muss dieses so gestalten, dass Kontraste, Navigation und Texte klar zugänglich sind.

Was konkret barrierefrei heißt

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur „technisch erreichbar“, sondern wirklich nutzbar für alle Patienten. Dazu gehören:

  • Maschinenlesbarer Text statt gescannter PDFs

  • Hohe Kontraste und anpassbare Schriftgrößen

  • Klare Navigation ohne unnötige Klicks

  • Alternativtexte für Bilder (z. B. Teamfotos oder Praxisräume)

  • Einfache Sprache für zentrale Informationen

  • Kompatibilität mit Screenreadern

Welche Folgen hat Nicht-Umsetzung?

Wer das BFSG ignoriert, muss mit Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder bis zu 100.000 €

  • Verfügungen durch Aufsichtsbehörden (z. B. Verbot bestimmter digitaler Services)

  • Abmahnungen durch Patienten- oder Behindertenverbände

Für Arztpraxen ist das besonders heikel – schließlich geht es um Vertrauen, Patientensicherheit und einen diskriminierungsfreien Zugang.

Chancen für Ärzte

Barrierefreiheit bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Vorteile:

  • Zugang zu neuen Patientengruppen (Menschen mit Behinderungen, Senioren)

  • Mehr Patientenzufriedenheit durch nutzerfreundliche digitale Services

  • Stärkung des Images als moderne, patientenorientierte Praxis

  • Bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen (Google bewertet barrierefreie Seiten positiv)

Was Ärzte jetzt tun sollten

  1. Website-Check: Ist Ihre Praxis-Webseite barrierefrei gestaltet?

  2. Terminsystem prüfen: Funktioniert die Online-Buchung auch mit Screenreader oder Tastaturbedienung?

  3. Formulare überarbeiten: PDFs und Online-Formulare maschinenlesbar machen.

  4. Beratung einholen: Experten für barrierefreie Weblösungen unterstützen bei der rechtssicheren Umsetzung.

Fazit

Das BFSG 2025 wird die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen verändern. Arztpraxen sind gefordert, ihre Webseiten, Termin- und Formularsysteme barrierefrei zu gestalten. Wer frühzeitig handelt, vermeidet nicht nur Strafen, sondern gewinnt auch Vertrauen, neue Patienten und einen klaren Wettbewerbsvorteil.