BFSG 2025 Abmahnungen und Reaktionen aus den Branchen.

Seit August 2025 gibt es erste Abmahnungen wegen BFSG-Verstößen. Besonders betroffen: Online-Händler, Gastronomie und Arztpraxen. Jetzt informieren! BFSG 2025 Abmahnungen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Abmahnung BFSG Gastronomie BFSG Ärzte Barrierefreiheit Website Pflicht BFSG Strafen Unternehmen Barrierefreie Speisekarte BFSG BFSG Online-Shop

Michael Hanßen

9/16/20252 min read

BFSG 2025: Erste Abmahnungen und Reaktionen aus den Branchen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen. Schon wenige Wochen nach Inkrafttreten gibt es erste Abmahnungen – vor allem im Bereich Online-Handel, Gastronomie und Arztpraxen. Gerichtsurteile oder behördliche Maßnahmen sind dagegen noch nicht bekannt, was angesichts der kurzen Zeit seit Start nicht überrascht.

Erste Abmahnungen seit August 2025

Seit August 2025 berichten Fachmedien von Abmahnwellen, die sich gegen Unternehmen richten, deren Webseiten nicht barrierefrei sind – etwa wegen fehlender Screenreader-Unterstützung oder unzureichender Kontraste.

  • Zielgruppen der Abmahnungen: Online-Händler, Dienstleister, Gastronomen und Ärzte mit digitalen Services

  • Auffällig: Viele Schreiben stammen von Kanzleien im Auftrag angeblicher Wettbewerber. Die Begründungen sind häufig sehr pauschal.

  • Rat an Betroffene: Keine Unterlassungserklärungen vorschnell unterschreiben, sondern anwaltlich prüfen lassen.

Quelle: Onlinehändler-News, Heuking Rechtsanwälte (August 2025)

Gerichtsurteile und behördliche Maßnahmen

Noch gibt es keine Gerichtsurteile. Verfahren benötigen Zeit. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind zwar zuständig, haben aber bislang keine öffentlich dokumentierten Fälle bekanntgegeben. Möglich sind künftig jedoch Bußgelder bis zu 100.000 €.

Reaktionen von Branchenverbänden

DEHOGA (Hotel- und Gaststättenverband)

  • Informiert Mitglieder über neue Pflichten für digitale Speisekarten, Buchungsseiten und Check-in-Systeme.

  • Bietet Merkblätter, Muster für die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung und Webinare.

  • Hinweis: Kleinstunternehmen sind von vielen Pflichten ausgenommen.

Quelle: DEHOGA NRW, laufend aktualisiert (September 2025)

Handelsverband Deutschland (HDE)

  • Warnt aktiv vor Abmahnungen.

  • Rät, Fristen ernst zu nehmen und Abmahnungen anwaltlich prüfen zu lassen.

Quelle: handel.digital, August 2025

Ärztekammern und Gesundheitswesen

  • Stellen klar: Praxis-Webseiten sind betroffen, wenn sie interaktive Dienste wie Terminbuchung oder Kontaktformulare anbieten.

  • Rein informative Webseiten fallen nicht unter die Pflicht.

  • Hinweis auf Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. € Umsatz).

Quelle: Ärztekammer Niedersachsen, Bayerische Landesärztekammer, Hausärzteverband BaWü (Juni–August 2025)

Fachartikel und Presseberichte

KMU allgemein

  • Die Ausnahme für Kleinstunternehmen entlastet viele, doch Unternehmen knapp oberhalb der Schwelle sehen erheblichen Umstellungsaufwand.

Quelle: CMS Blog, WPK (März–Mai 2025)

Gastronomie und Einzelhandel

  • Größte Auswirkungen bei Online-Shops, Apps und Selbstbedienungsterminals.

  • Jeder Bestell- oder Bezahlprozess muss barrierefrei sein.

  • Studie: 80 % der Online-Shops sind noch nicht vorbereitet.

Quelle: IHK Köln, IHK München (Juni 2025)

Arztpraxen

  • Online-Terminbuchungen machen die gesamte Praxis-Website BFSG-pflichtig.

  • Viele nutzen Drittanbieter-Tools, die nicht barrierefrei sind.

  • Befürchtung: Arztpraxen könnten bevorzugtes Ziel für Abmahnungen werden.

Quelle: KWM Law, diverse Ärzteblätter (Mai 2025)

Fazit

Das BFSG 2025 zeigt Wirkung: Schon kurz nach Inkrafttreten gibt es erste Abmahnungen. Besonders betroffen sind Online-Händler, Gastronomen und Ärzte. Während noch keine Urteile vorliegen, bereiten sich Verbände und Kanzleien intensiv vor. Unternehmen sollten jetzt handeln, um ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – und damit nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern auch Vertrauen und neue Kundengruppen gewinnen.