BFSG 2025

Ab Juni 2025 gilt das BFSG. KMU, Gastronomie & Handel müssen barrierefrei sein – sonst drohen bis zu 100.000 € Strafe. Jetzt informieren!

Michael Hanßen

9/16/20251 min read

BFSG: Was Unternehmen ab 2025 wissen müssen – und welche Strafen drohen

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland vollumfänglich in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich zu machen. Für Unternehmen bedeutet das: Barrierefreiheit wird Pflicht – und Verstöße können teuer werden.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die bestimmte Produkte herstellen, vertreiben oder Dienstleistungen anbieten. Dazu zählen u. a.:

  • Computer, Smartphones, Tablets

  • Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Kassensysteme

  • Online-Shops und Apps

  • E-Books und E-Reader

  • Telekommunikationsdienste

  • Banking- und Zahlungsdienste

Gerade KMU, Gastronomen und Einzelhändler sind betroffen, wenn sie digitale Angebote wie Websites, Reservierungssysteme oder Bestell-Apps betreiben.

Welche Pflichten gibt es?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Services barrierefrei nutzbar sind. Das betrifft z. B.:

  • gut lesbare Kontraste, klare Navigation, Textalternativen für Bilder

  • barrierefreie Formulare und Bezahlprozesse

  • kompatible Schnittstellen für Screenreader

  • einfache Sprache bei zentralen Informationen

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrollieren die Einhaltung. Bei Verstößen gilt:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro (§ 32 BFSG)

  • Produkt- oder Dienstleistungsverbote (z. B. Verkaufsstopp, Rückruf)

  • Rechtliche Schritte durch Verbände (z. B. Verbraucher- oder Behindertenverbände)

Damit wird Barrierefreiheit nicht nur ein „Nice-to-have“, sondern ein knallharter Wettbewerbsfaktor.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

  1. Analyse starten: Prüfen, ob Website, Onlineshop oder digitale Services barrierefrei sind.

  2. Technische Anpassungen umsetzen: z. B. barrierefreie Templates, Screenreader-Kompatibilität.

  3. Rechtliche Vorgaben prüfen: DSGVO & BFSG zusammendenken.

  4. Beratung nutzen: Kostenlose Erstgespräche bei spezialisierten Agenturen können helfen.

Fazit

Ab 2025 gilt: Wer nicht barrierefrei arbeitet, riskiert hohe Strafen und verliert Kunden. Wer rechtzeitig handelt, sichert sich dagegen Vorteile bei Kundenzufriedenheit, Markenimage und Wettbewerbsfähigkeit.